
Stand: 24.06.2022
Die Tatsache, dass sich die Corona-Testverordnung in Bezug auf die kostenlosen Bürgerschnelltest ändern wird, ist für Brancheninterne schon lange kein Geheimnis mehr. Viele Betrugsfälle und die hohen Kosten für den Bund, brachten das Gesundheitsministerium in Zugzwang. Doch tappten Teststellen-BetreiberInnen, Apotheken und Krankenhäuser bis heute im Dunklen über die Zukunft der kostenlosen Bürgertests.
Wie es genau weitergeht, ist nun klar: Die neue Testverordnung tritt ab dem 30.06.2022 in Kraft. Sie beinhaltet u.A. folgende wichtige Änderungen:
Statt der 11,50€ zahlt der Bund nun 9,50€ pro durchgeführten Bürgertest.
Die Test bleiben kostenlos für:
- Vulnerable Gruppen
- Kinder bis 5 Jahren
- Schwangere im ersten Trimester
- Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher
- Haushaltsangehörige von infizierten
- Personen, die sich nicht impfen lassen können
Dies muss mit Personalausweis oder Reisepass + Bescheinigung oder Attest nachvollziehbar vorgelegt werden.
Für alle anderen Testgründe zahlt der Bund künftig 6,50€. Die Bürger sollen sich mit 3€ beteiligen. Wichtig: Die Bundesländer haben die Möglichkeit den Selbstbeteiligungs-Anteil der Bürger zu übernehmen, sodass die Tests dann wieder kostenlos wären. Auch, dass Teststellen freiwillig auf die 3€ verzichten können, ist durch die Testverordnung gedeckt, so Lauterbach. Verschärfte Kontrollen und verbesserte Testqualität sollen dabei helfen, die Test effektiver einzusetzen.
Insgesamt sollen damit die Kosten der Bürgertests bis Ende 2022 auf 2,7 Milliarden reduziert werden. Trotz der anerkannten Relevanz von Testzentren als Maßnahme im Kampf gegen die Pandemie, wird es den Teststellen-BetreiberInnen hinsichtlich der Dokumentationspflicht nicht einfach gemacht. Wie diese in den Testzentren in der gelebten Praxis genau aussehen werden, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Viele Teststellen-Betreiber blicken dem bürokratischen Mehraufwand kritisch entgegen.
Die neue Verordnung soll mit Ablauf des 25.11.2022 außer Kraft treten.
Quelle: Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministers, 24.06.2022